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Corona Hygieneregeln

Unter welchen Voraussetzungen kannst Du am Yoga teilnehmen?

Die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wurde durch Senatsbeschluss mit Wirkung zum 01.04.2022 beschlossen und löst die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab, die mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft tritt.

Alle Einschränkungen werden aufgehoben, wie die Vorlage von Impfzertifikat oder Test sowie das Tragen von Masken.

Was ist im Yogastudio zu beachten?

  • Das Tragen von Masken kann selbstverständlich auf freiwilliger Basis weiterhin erfolgen, bis Du auf Deiner Matte angekommen bist.
  • Nach Möglichkeit halte weiterhin Abstand.
  • Komm nur zur den Yogakursen, wenn Du Dich auch wirklich gesund fühlst und keine Erkältungssymptome hast.
  • Bitte wasche Dir als erstes Deine Hände, wenn Du das Yogastudio betrittst.
YogaWerk – Das neue Yogastudio im Postwerk Berlin-Tegel.

YogaWerk Berlin
Im Postwerk Tegel
Neubau im Innenhof, 1. OG
Grußdorfstraße 3a, 13507 Berlin
Tel. ‭030 – 22 47 31 62‬
Mobil: 0176– 40 48 92 45
E-Mail: info@yogawerk-berlin.de