Die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung wurde durch Senatsbeschluss mit Wirkung zum 01.04.2022 beschlossen und löst die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab, die mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft tritt.
Alle Einschränkungen werden aufgehoben, wie die Vorlage von Impfzertifikat oder Test sowie das Tragen von Masken.
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